

Alle werdenden Eltern wünschen sich ein gesundes Baby. In den Mutterschaftsrichtlinien sind die Vorsorgeuntersuchungen, die jede werdende Mutter beanspruchen kann, festgelegt.
Dazu zählen Urin und Blutdruckkontrollen, Ultraschalluntersuchungen, Blutbild- und Antikörperbestimmungen, Herzton- und Wehenschreibung, ggf. Amnioszentese und Chorionzottenbiopsie.
Darüber hinaus gibt es weitere sinnvolle zusätzliche Untersuchungen:
Durch die Zertifizierung zur Nackentransparenz-Messung (Ersttrimesterscreening) und die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Labors können alle diese Untersuchungen in unserer Praxis durchgeführt werden.
Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft
Die Entwicklung des Kindes im Mutterleib kann heute mit Hilfe modernster Gerätetechnik anschaulich verfolgt werden. Gefahren für Mutter und Kind können so frühzeitig erkannt werden.?Die Mutterschaftsrichtlinie sieht drei Ultraschalluntersuchungen bei normal verlaufender Schwangerschaft vor:
Bei bestimmten Erkrankungen der werdenden Mutter oder bei verschiedenen kindlichen Risiken (z. B. nicht normale Fruchtwassermenge, Wachstumsverzögerung) ist es möglich, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.
Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die Entwicklung Ihres Kindes durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, auch 3D oder 4D, mitzuerleben und auf CD festzuhalten. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Da mit zunehmendem Alter der Mutter chromosomale Störungen gehäuft auftreten, sieht die Mutterschaftsrichtlinie weiterhin vor, bei Schwangeren ab 35 Jahren das Angebot von pränataler Diagnostik zu besprechen. Grundsätzlich kann diese Störung aber bei jeder Schwangerschaft auftreten. 70 Prozent der Trisomie 21-Kinder werden von Frauen geboren, die jünger als 35 Jahre sind.
Schon früh in der Schwangerschaft kann es Hinweise auf derartige Störungen geben. Das Risiko für das Vorhandensein von chromosomalen Störungen kann man durch eine Blutentnahme bei der Mutter und durch die Messung der Nackendicke beim Baby mittels Ultraschall (optimal bei 12–14 vollendeten Schwangerschaftswochen) berechnen. Auf diese Weise können bis zu 90 Prozent der Trisomien 21 erkannt werden. Gegenüber dem früher empfohlenen "Triple-Test" ist die Bestimmung von PAPP-A und free ß-HCG wesentlich aussagekräftiger. Die Untersuchungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir werden sie Ihnen persönlich in Rechnung stellen müssen. Bei auffälligem Testergebnis empfehlen wir eine Fruchtwasseruntersuchung.
Zuckerbelastungstest
In den Mutterschaftsrichtlinien sind auch regelmäßige Urintests hinsichtlich einer möglichen Zuckererkrankung vorgeschrieben. Trotzdem kann eine neu aufgetretene Zuckerkrankheit (Gestationsdiabetes) in der Schwangerschaft unerkannt bleiben und das Kind erheblich gefährden. Wir wissen, dass Mütter mit Diabetes und deren Ungeborene eine sehr intensive Schwangerschaftsbetreuung benötigen. Zum Ausschluss einer neu auftretenden Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft wird die Durchführung eines Zuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche empfohlen, den wir problemlos durchführen können.